Freilassung

Das eigentliche Ziel des Greifvogelschutzes

Die Freilassung ist das eigentliche Ziel des Greifvogelschutzes. Der Wildvogel muss wieder zurück in die Freiheit.

Der Vogelpflegling muss kurz vor der Auswilderung vollständig genesen sein, ein ausreichender Muskelaufbau und die erforderliche Fitness muss hierbei garantiert sein. Um den richtigen Zeitpunkt für die Freilassung zu erkennen, muss man viel Erfahrung haben und das Verhalten der einzelnen Individuen genauestens kennen.

Das Bild oben zeigt einen jungen Turmfalken, der kurz vor dem Abflug steht. Das Tier hatte eine Prellung eines Flügels und war daher flugunfähig geworden. Hier konnte er wieder in sein angestammtes Revier starten.

Sofern es sinnvoll ist, bringen wir den gesund gepflegten Patienten wieder zu seinem Fundort zurück, damit er einen guten Start im bekannten bzw. besetzten Revier hat. Auch nach mehreren Wochen Abwesendheit ist es immer noch sinnvoll den Vogel zurück zu bringen. „Neulinge“ in fremden Revieren können insbesondere zur Brut- und Aufzuchtsaison ernsthafte Probleme bekommen, Revierkämpfe usw. sind vorprogrammiert, die sicher kein Vorteil für den Vogel sind.

Eulen werden selbstverständlich in der Dämmerung frei gelassen, da sonst Angriffe von Rabenvögeln oder anderen Vogelarten zu befürchten wären und nicht der günstigste Start für einen Pflegling bedeuten würde. Nur mit lichtstarken Objekten können wir noch gerade so Abflugbilder erstellen.

Steinkäuze werden in entsprechend ausgewählten Revieren angesiedelt, in denen meistens auch spezielle Niströhren angebracht sind.